Viele Leser haben mich gefragt,
wie denn so ein Sklavenvertrag
formuliert ist.
Den vorliegenden Vertag hat meine
letzte Sklavin unterschrieben

Su Lin`s Sklavenvertrag



Sklavenvertrag

Präambel: Gegenstand des Vertrages ist es, die Sklavin Su Lin, im folgenden Sklavin genannt, zur willigen und stets einsatzbereiten Sklavin ihres Herrn Stockman, im folgenden Herr genannt, zu machen.
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass dieser Vertrag freiwillig eingegangen wird.
Dieser Vertrag hat nach deutschem Recht keine Gültigkeit, er soll lediglich für Herrn und Sklavin eine moralisch bindende Wirkung haben.

§ 1 - Grundsätzliches:


(1) Die Sklavin geht mit Unterzeichnung dieses Vertrages in das Eigentum des Herrn über.
(2) Die Sklavin steht ihrem Herrn uneingeschränkt außerhalb ihrer Arbeitszeit zur Verfügung. In dieser Zeit kann der Herr nach seinem Ermessen über sie bestimmen. Alle in diesem Vertrag vereinbarten Regeln und Aufgaben können von ihrem Herrn in dieser Zeit mit sofortiger Wirkung eingefordert werden.
(3) Die Sklavin darf ihren erlernten Beruf ausüben. Keine Vereinbarung in diesem Vertrag darf den beruflichen Werdegang der Sklavin beeinflussen oder gefährden.
(4) Die Sklavin ist sich bewusst, dass sie keinerlei Recht auf Erfüllung ihrer sexuellen Wünsche oder sexuelle Befriedigung hat, und ihr Herr, wenn er diese Wünsche dennoch befriedigt, es aus Liebe zu seiner Sklavin tut.
(5) Der Sklavin ist es untersagt, ohne Erlaubnis ihres Herrn ihre Brüste, Vagina oder ihren Po zu berühren, außer aus hygienischen Gründen.
(6) Der Sklavin ist es untersagt, ohne Erlaubnis ihres Herrn zum Orgasmus zu kommen.
(7) Die Sklavin hat nicht das Recht, ihren ursprünglichen Namen zu behalten. Ihr Herr gibt ihr zu gegebener Zeit ihren Sklavennamen, auf den sie ab diesem Zeitpunkt zu hören und sich selbst zu bezeichnen hat.
(8) Die Sklavin wird immer respektvoll und ehrfürchtig über ihren Herrn reden. Sie wird ihn siezen und stets mit "Herr" ansprechen

§ 2 - Pflichten der Sklavin:

(1) Mit Unterzeichnung dieses Vertrages gelobt die Sklavin ihrem Herrn in jeder Hinsicht vollständigen Gehorsam. Sie übergibt ihrem Herrn alle Rechte an ihrem Körper, solange dieser Vertrag gilt.
(2) Die Sklavin hat nicht das Recht, sich tätowieren oder piercen zu lassen. Falls es dem Herrn gefällt, wird er es der Sklavin befehlen und Art und Motiv vorgeben.
(3) Die Sklavin hat die Pflicht, ihren Körper - mit Ausnahme von Kopfhaaren und Augenbrauen - jeden Tag sorgsam und gewissenhaft von sämtlichen Körperhaaren zu befreien. Dies gilt insbesondere vor Sessions oder Treffen mit dem Herrn.
(4) Oberstes Ziel der Sklavin ist der lustvolle Dienst für ihren Herrn.
(5) Die Sklavin hat ihren Körper ihrem Herrn jederzeit zur Verfügung zu stellen.
(6) Der Sklavin ist es untersagt, ohne Erlaubnis ihres Herrn ihre Brüste, Po oder Vagina zu berühren. Ausnahme ist die Reinigung und Pflege ihres Körpers.
(7) Auf Anordnung ihres Herrn befriedigt sich die Sklavin selbst bis zum Höhepunkt. Ohne ausdrückliche Anordnung des Herrn ist es ihr untersagt, sich zu befriedigen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist sofort per SMS oder im Chat dem Herrn mitzuteilen.
(8) Die Sklavin hat immer zu zeigen, dass sie ihre Rolle zu dienen und zu gehorchen akzeptiert, sowohl zu Hause, als auch an anderen, von ihrem Herrn befohlenen Orten.
(9) Die Sklavin ist sich dessen bewusst, dass ihr Herr ihren Körper frei nach seinen Wünschen benutzen kann.
(10) Die Sklavin hat eigenständig darauf zu achten, dass ihr Körper im bestmöglichen Zustand gehalten wird. Dazu gehören eine gute Ernährung (ausreichendes Zuführen von Nahrung und Flüssigkeit) sowie notwendige und regelmäßige Arztbesuche. An die Anordnungen ihres Arztes hat sie sich zu halten.
(11) Die Sklavin hat auf alle ihr gestellten Fragen ehrlich und direkt zu antworten.
(12) Der Herr hat das Recht, ständig über den körperlichen und seelischen Zustand der Sklavin informiert zu sein. Die Sklavin hat ihrem Herrn stets eine ehrliche Auskunft über ihren psychischen sowie physischen Zustand zu geben.
(13) Die Sklavin hat die Pflicht, den Herrn über sexuellen Kontakt zu anderen Personen zu informieren. Der Herr hat das Recht diesen Kontakt zu unterbinden, wenn er diesen für nicht tragbar hält oder wenn der Dienst an ihrem Herrn dadurch beeinträchtigt wird.
(14) Der Sklavin ist es untersagt, ohne Erlaubnis ihres Herrn mit anderen Personen zu chatten. Auf Verlangen hat die Sklavin dem Herrn ein Chatprotokoll vorzulegen.

§ 3 - Dienstantritt / Dienstende / Dienstkleidung / Freizeit:

(1) Mit Betreten der Wohnung bzw. des vom Herrn ausgewählten Dienstortes beginnt der Sklavendienst. Die Sklavin hat ihrem Herrn unverzüglich alle mitgebrachten Gegenstände inkl. ihrer Kleidung in Verwahrung zu übergeben, es sei denn, ihr Herr gibt ihr anders lautende Befehle. Der Herr hat das Recht, die mitgebrachten Gegenstände zu überprüfen und zu kontrollieren
(2) Ein Anspruch auf Rückgabe besteht nicht vor der Beendigung des Sklavendienstes.
(3) Das Ende des Sklavendienstes bestimmt der Herr.

§ 3.1 - Kleidung:

(1) Wenn vom Herrn nichts anderes angeordnet ist, führt die Sklavin ihre Dienste nackt aus.
(2) Der Sklavin ist es verboten, folgende Kleidungsstücke zu tragen, wenn sie mit ihrem Herrn zusammen ist: Strumpfhose, Slip, BHs.
(3) Die Sklavin wird generell keine Höschen, BH's und Slips unter anderer Kleidung tragen. Nur mit der Erlaubnis ihres Herrn dürfen diese unter Kleidern, Hosen, Röcken oder Blusen getragen werden.
(4) Die Sklavin wird, nachdem sie zu Hause oder in der Wohnung des Herrn angekommen ist, sofort die vom Herrn zugewiesenen Kleidungsstücke anziehen. Erfolgt keine spezielle Anweisung, bleibt die Sklavin nackt.
(5) Die Sklavin wird während ihrer Schlafenszeit keine Kleidung tragen, es sei denn, ihr Herr befiehlt etwas anderes.
(6) Auch in ihrer Freizeit kann der Herr die Kleidung, welche die Sklavin zu tragen oder wegzulassen hat, bestimmen.
(7) Um ihren Beruf auszuüben, ist es der Sklavin gestattet, sich in angemessener Weise zu kleiden und das Haus zu verlassen.
(8) Während der Menstruation ist der Sklavin das Tragen von Slips erlaubt und bedarf keiner besonderen Erlaubnis

§ 3.2 - Freizeit der Sklavin

(1) In den Zeiten, in denen die Sklavin nicht dient, ist sie zur freien Zeiteinteilung berechtigt. Auch in dieser Zeit wird die Sklavin ihrem Herrn weiter mit Respekt begegnen.
(2) Arbeitszeit wird wie Freizeit gesehen.

§ 4 - Strafen:

(1) Der Herr kann die unterzeichnende Sklavin für Verfehlungen nach seinem Ermessen bestrafen, oder, auch ohne besonderen Anlass, zu seinem Lustgewinn züchtigen.
(2) Die Sklavin hat nicht das Recht, Kritik an der Züchtigung oder dem Strafmaß zu üben, gleichgültig, in welchem Grad sie erniedrigt, in Verlegenheit gebracht wird oder Schmerz zu ertragen hat.
(3) Die Sklavin hat das Recht, während der Bestrafung zu weinen oder zu betteln, aber sie erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf ihre Behandlung haben müssen.
(4) Die Sklavin weiß, dass ihr Herr, wenn er sich durch ihre Laute gestört fühlt, sie knebeln oder auf andere Weise zum Schweigen zwingen kann.
(5) Während der Freizeit werden keine Bestrafungen der Sklavin durchgeführt. Verfehlungen, die sich die Sklavin in ihrer Freizeit zu Schulden kommen lässt, können jedoch zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend bestraft werden, wenn ihr Herr dies für notwendig hält.
(6) Die Sklavin wird jede Form der Bestrafung in jedem Fall ertragen und für ihre Erziehung dem Herrn danken.
(7) Die Art und Weise der Bestrafung ist allein Sache des Herrn.

§ 4.1 - Safeword:

(1) Herr und Sklavin vereinbaren, dass im Extremfall ein "Safeword" zur Begnadigung der Sklavin führt. Sollte die Sklavin in eine Lage versetzt werden, in der sie ihr "Safeword" nicht aussprechen kann, wird sie von ihrem Herrn einen Gegenstand erhalten, den sie in der Hand zu halten hat. Wenn sie diesen Gegenstand loslässt, hat dies die gleiche Bedeutung, wie das ausgesprochene "Safeword". Diese Begnadigung dauert so lange an, bis sich beide Parteien sich darüber einig sind, dass die Probleme beseitigt sind. Die Sklavin verpflichtet sich zu verantwortungsbewusstem Umgang mit ihrem "Safeword", und vertraut inständig darauf, dass ihr Herr den Einsatz des "Safeword" respektieren wird.
(2) Sollte eine Situation entstehen, in welcher die Sklavin ihr "Safeword" nutzt, wird der Herr dies erkennen und die Situation angemessen entschärfen und wenn nötig, abbrechen.

§ 4.2 - Demütigungen:

(1) Das Küssen von Füßen und andere erniedrigende Anweisungen hat die Sklavin ohne Zögern auszuführen. Dies gilt auch für Befehle, bei deren Ausführung sie keine körperliche Lust empfindet.
(2) Der Herr hat das Recht, die Sklavin abzulichten, auch in demütigenden und erniedrigenden Posen. Er verpflichtet sich aber gleichzeitig, die Aufnahmen nur zum privaten Gebrauch zu verwenden.
(3) Die Sklavin wird von ihrem Herrn auf jede Art und Weise angesprochen, wie er es für richtig hält. Er kann sie, wenn er es will, mit ordinären Worten belegen. Es gibt kein Wort oder keine Umschreibung, mit der er sie nicht bezeichnen kann.

§ 4.3 - Fesseln und Knebel:

(1) Um Fluchtversuche oder Abwehr von Strafen zu verhindern, darf die Sklavin in Ketten oder anderen Fesseln gehalten werden.
(2) Fesselungen können auch angewandt werden, um den Lustgewinn des Herrn zu steigern. Diese dürfen so eng wie möglich angelegt werden. Sie müssen nur soweit gelockert werden, wie sie zur Ausführung von Befehlen erforderlich sind.
(3) Um Widersprüche und lästige Bitten zu ersticken, darf die Sklavin jederzeit geknebelt werden. Zur Führung der Sklavin kann der Herr eine Halskette, ein Halsband, Leine oder ähnliches anbringen.

§ 5 - Regeln:

(1) Das korrekte Verhalten der Sklavin wird der Herr durch Grundregeln und Vorschriften festlegen. Im Falle der unterzeichnenden Sklavin sind diese teilweise bereits bekannt (Homepage, Mails, Gespräche).
(2) Die Sklavin wird sich bedingungslos an alle Regeln halten, auch an solche, die neben diesem Vertrag schriftlich oder mündlich aufgestellt werden. Sie ist sich bewusst, dass jeder Regelverstoß bestraft wird.

§ 6 - Pflichten des Herrn:

(1) Der Herr garantiert der Sklavin, keinerlei Handlungen vorzunehmen, die bleibende Schäden an Körper und Geist nach sich ziehen würden.
(2) Der Herr ist sich bewusst, dass das Wohlergehen und die Sicherheit der Sklavin ausschließlich von ihm abhängt und wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, dieses Wohlergehen im Rahmen dieses Vertrages sicherzustellen.
(3) Eine berufliche Tätigkeit der Sklavin wird vom Herrn akzeptiert und nicht behindert.

§ 7 - Zeitliche Gültigkeit und Vertragsauflösung

(1) Der Vertrag ist zeitlich unbegrenzt gültig.
(2) Er kann nur durch den Herrn aufgelöst werden.
(3) Die Sklavin kann eine Auflösung anregen, nicht jedoch herbeiführen.

§ 7.1 - Änderungen

(1) Vertragsänderungen können nur durch den Herrn ausgeführt werden.
(2) Die Sklavin kann eine Änderung anregen, nicht jedoch herbeiführen.

§ 8 - Zusatzvereinbarungen

Die Sklavin wird alle Spielzeuge peinlich sauber halten, pflegen und geordnet aufbewahren.


Dieser Sklavenvertrag wird beiderseits im Vollbesitz der geistigen Kräfte und ohne jeglichen Zwang geschlossen.
Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen Vertrag verstanden zu haben. Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln in diesem Vertrag. Ich bin bereit, meinen Körper an meinen Herrn zu verschenken, ihm zu seiner Befriedigung stets zu dienen und ihm als Sklavin zu gehorchen.

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Su Lin - Sklavin

Ich habe diesen Vertrag verstanden und akzeptiere den Wunsch der Sklavin, mir zu dienen. Ich übernehme die Verantwortung für ihr Wohlergehen, ihre Erziehung und dem Perfektionieren zu einer demütigen, gehorsamen Sklavin. Ich erkenne die aus diesem Vertrag wachsende Verantwortung an und werde mein Eigentumsrecht an ihr nicht missbrauchen.

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Stockman - Herr

Bochum, den 16. 08. 2015

- E N D E -



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